Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen der
MLG miteinander leben und gestalten gemeinnĂĽtzige GmbH (MĂĽllestumpe)
An der Rheindorfer Burg 22
53117 Bonn
und Dritten (Gast) abgeschlossen werden. Dies gilt unter Ausschluss von allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Vertragspartner.

2. Reservierungen/ Weiterverkauf
Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag
zustande. Diese Vereinbarung in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist fĂĽr beide
Vertragspartner bindend. Die Reservierung fĂĽr bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer, gilt
jeweils bis 19.00 Uhr des Anreisetages. Müllestumpe behält sich das Recht vor, nach Ablauf der
Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten, sofern nicht schriftlich eine spätere
Ankunftszeit vereinbart wurde.
Dem Gast stehen die reservierten Zimmer ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am
Abreisetag zur VerfĂĽgung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frĂĽhere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach darf
Müllestumpe über den ihm durch verspätete Übergabe entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Hotelzimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logis-Listenpreises in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche AnsprĂĽche des Gastes werden hierdurch nicht begrĂĽndet.
Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass MĂĽllestumpe kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist.
Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise im Voraus vereinbart werden. In
diesem Fall ist Müllestumpe berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro
angefangener Stunde zu berechnen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht
nicht.
Es besteht kein Anspruch auf Ăśberlassung eines bestimmten Zimmers, auĂźer dies ist ausdrĂĽcklich
vereinbart. Müllstumpe behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie
Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen fĂĽr bestimmte Daten zu definieren.
Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Räumen ist
untersagt. Dies gilt insbesondere für die Weitervermittlung von Räumen/Zimmern und/oder
Zimmerkontingenten an Dritte zu anderen Preisen als den zwischen Gast und MĂĽllestumpe
vereinbarten Zimmer-/Raumpreisen. Die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen
Müllestumpe ist unzulässig. Müllestumpe ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren,
insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenĂĽber dem Dritten unwahre
Angaben ĂĽber die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
Eine Nutzung des Zimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrĂĽcklich
untersagt.
Hat ein Dritter fĂĽr den Gast bestellt, haftet er MĂĽllestumpe gegenĂĽber zusammen mit dem Gast als
Gesamtschuldner fĂĽr alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

2.1 Seminar- und Veranstaltungsräume
Die gebuchten Seminar- und Veranstaltungsräume stehen dem Gast während der vertraglich
vereinbarten Zeit zur VerfĂĽgung.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung
unverzüglich vom Grundstück zu entfernen. Unterlässt dies der Gast, darf Müllestumpe die
Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im
Veranstaltungsraum, kann MĂĽllestumpe fĂĽr die Dauer des Verbleibs eine angemessene
Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

2.2 Technische Einrichtungen und AnschlĂĽsse
Soweit MĂĽllestumpe fĂĽr den Gast auf dessen schriftliche Veranlassung technische und sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und fĂĽr Rechnung des Gasts.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt
MĂĽllestumpe von allen AnsprĂĽchen Dritter aus der Ăśberlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des
Haus Müllestumpe bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte
auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Müllestumpe gehen zu
Lasten des Gasts, soweit MĂĽllestumpe diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung
entstehenden Stromkosten, darf MĂĽllestumpe pauschal erfassen und berechnen.
Der Gast ist mit Zustimmung von MĂĽllestumpe berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und
DatenĂĽbertragungseinrichtungen zu benutzen. DafĂĽr kann MĂĽllestumpe eine AnschlussgebĂĽhr
verlangen.
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Gasts, geeignete, hierfĂĽr vorgehaltene
kostenpflichtige Anlagen von MĂĽllestumpe ungenutzt, kann eine AusfallvergĂĽtung berechnet
werden.
Störungen an, von Müllestumpe zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen
werden unverzüglich beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden,
soweit Müllestumpe diese Störungen nicht zu vertreten hat.

2.3 Beistellung einer Ersatzunterkunft
Müllestumpe kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem
Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfĂĽgig und sachlich
gerechtfertigt ist.
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume)
unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine
Ăśberbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche MaĂźnahmen diesen Schritt bedingen.
Eventuelle Mehraufwendungen fĂĽr das Ersatzquartier gehen auf Kosten von MĂĽllestumpe.

3. Garantierte Reservierungen, Stornofristen
Ungarantierte Reservierungen verfallen nach 18:00 Uhr am Anreisetag. Sie mĂĽssen nicht storniert
werden. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die
Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartenummer bestätigt und die bestellten Zimmer nicht
vor 18.00 Uhr am Anreisetag storniert.
Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der Gesamtbetrag fĂĽr den gebuchten Aufenthalt
abzĂĽglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet. FĂĽr Buchungen im Rahmen eines
Kontingentvertrages oder fĂĽr eine Reservierung von mehr als fĂĽnf Zimmern pro Nacht, gelten ggf.
abweichend die in diesen Verträgen vereinbarten Stornofristen und sonstigen Vereinbarungen. Für
Buchungen während Events und Messezeiten gilt eine Stornofrist von 14 Tagen vor Anreise (18:00
Uhr).

4. Vorauszahlung des Ăśbernachtungspreises
Der Preis der gesamten gebuchten Ăśbernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer,
spätestens bei Anreise im Voraus zu bezahlen.
Alternativ: MĂĽllestumpe ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Gast eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform
vereinbart werden.

4.2. Preisänderungen
Die Preise können von Müllestumpe ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich
Änderungen der Leistungen (z.B. Art/Anzahl der gebuchten Zimmer, Teilnehmerzahl oder
Aufenthalts-/ Veranstaltungsdauer etc.) wĂĽnscht und das Haus MĂĽllestumpe dem zustimmt.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht
sich der von MĂĽllestumpe allgemein fĂĽr die gebuchten Leistungen berechnete Preis, so kann
Müllestumpe den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöhen.

5. Steuern/ GebĂĽhren/ Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle Steuern, GebĂĽhren und Abgaben.
Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen
Erhebung neuer Steuern, Gebühren und Abgaben behält Müllestumpe sich vor, diese Änderung an
den Gast weiter zu berechnen.

6. Zahlung
Das Leistungsentgelt ist am letzten Buchungstag oder nach Vereinbarung spätestens 8 Tage nach
Erhalt der sofort fälligen Rechnung – ohne Abzug – zahlbar auf unser Konto bei der Bank fĂĽr
Sozialwirtschaft:
DE73 3702 0500 0004 0055 00
Bei Zahlungsverzug ist Müllestumpe berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Punkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen, bei Gästen, die kein Verbraucher sind 9 Punkte über
dem jeweiligen Basiszins.
Müllestumpe ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich
Zahlung zu verlangen. MĂĽllestumpe ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine müssen im Vertrag schriftlich vereinbart
werden.
Bei Reservierung von Leistungen über € 500 behält sich Müllestumpe vor, eine Vorauszahlung in
Höhe von 60% der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.
Aufrechnung gegenüber Müllestumpe ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung möglich.

7. RĂĽcktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung/Reduzierung)

7.1. RĂĽcktritt vor Vertragsbeginn / von einer Option
Sofern zwischen MĂĽllestumpe und dem Gast ein Termin zum RĂĽcktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde (Option), kann der Gast bis dahin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurücktreten, ohne Ansprüche von Müllestumpe auszulösen.

7.2. RĂĽcktritt vom Vertrag / Gesamtstornierung
Bei Tagungen/Seminaren kann der Gast bis 90 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung den Vertrag
ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige, schriftliche Erklärung auflösen. Maßgeblich ist
der Zugang der Rücktrittserklärung bei Müllestumpe.
MĂĽllestumpe aufgrund der Buchung des Gasts verursachte Fremdkosten (z.B.
Leihgebühren/Dienstleistungen) zahlt der Gast in jedem Fall entsprechend der Buchungsbestätigung,
es sei denn, MĂĽllestumpe kann die angefragte Dienstleistung Dritter kostenfrei stornieren.
Bei Stornierung/Rücktritt später als 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist Müllestumpe
berechtigt, ihm entstehenden Schaden und getätigte Aufwendungen sowie entgangenen Gewinn
ersetzt zu verlangen. Hierzu ist die Erhebung einer Pauschale zulässig
Diese pauschalen StornierungsgebĂĽhren betragen:
89 – 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Anreise: 10 % der Mietkosten
59 – 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Anreise: 20 % der Mietkosten
30 – 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Anreise: 50 % der Mietkosten
13 – 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Anreise: 80 % vom Gesamtumsatz
2 – 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Anreise: 100 % vom Gesamtumsatz
Zur Erklärung: Der Gesamtumsatz beinhaltet die Mietkosten für Veranstaltungsräume, Medienmiete
und die gebuchten Ăśbernachtungen, Verpflegung und Sondervereinbarungen.
Etwaige ersparte Aufwendungen sind mit der vorstehenden Regelung abgegolten. Dem Gast bleibt
der Nachweis eines niedrigeren, dem Haus Müllestumpe der eines höheren Schadens vorbehalten.
War zum Zeitpunkt des RĂĽcktritts des Gasts noch kein Arrangement festgelegt, so wird bei Tagungen
die fĂĽr den vorgesehenen Zeitraum gĂĽnstigste Pauschale der Berechnung zugrunde gelegt.
Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss
auf den bestätigten Zimmerpreis. Bei vorzeitiger Abreise, die dem Haus Müllestumpe erst während
des Aufenthaltes des Gastes bis 12.00 Uhr an einem Tage mitgeteilt werden, behält sich das Haus
MĂĽllestumpe vor, 100 % der Logiskosten pro Nacht zu berechnen, bis zum ursprĂĽnglichen
Abreisedatum.

7.3. Änderung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
Die genaue Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitgeteilt
werden. Bei einer späteren Reduktion wird die ursprünglich angemeldete Teilnehmerzahl zur
Grundlage der Berechnung.
Bei Abweichungen der Veranstaltungsteilnehmerzahl um mehr als 10% ist MĂĽllestumpe berechtigt,
die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu ändern, es sei denn, dass
dies dem Kunden unzumutbar ist.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird in jedem Falle die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Auch bei einer Reduktion der Teilnehmerzahl zahlt der Gast MĂĽllestumpe aufgrund der Buchung des
Kunden verursachte Fremdkosten (LeihgebĂĽhren/Dienstleistungen) entsprechend der
Buchungsbestätigung in voller Höhe, es sei denn, Müllestumpe kann die angefragte Dienstleistung
Dritter kostenfrei stornieren bzw. seinerseits reduzieren.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung aufgrund von
Umständen, die nicht in der Sphäre von Müllestumpe liegen, und stimmt das Müllestumpe diesen
Abweichungen zu, so kann Müllestumpe die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in
Rechnung stellen.
Bei Veranstaltungen, die ĂĽber Mitternacht hinausgehen, kann MĂĽllestumpe die hierfĂĽr anfallenden
Personalkosten aufgrund von Einzelnachweisen abrechnen, soweit nicht anderweitige
Vereinbarungen getroffen wurden. Einzelheiten werden einzelvertraglich geregelt.

7.4 Reduktion bei Hotelbuchungen
Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat nicht ab, so
bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem ersten Übernachtungsdatum möglich. Eine
Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den
bestätigten Zimmerpreis.
Bei vorzeitiger Abreise, die Müllestumpe erst während des Aufenthaltes des Gastes bis 12.00 Uhr
eines Tages mitgeteilt werden, behält sich Müllestumpe vor, 100 % der Logiskosten pro Nacht zu
berechnen, bis zu dem ursprĂĽnglichen Abreisedatum.

8. RĂĽcktritt von MĂĽllestumpe
MĂĽllestumpe kann – wie der Gast auch- bis 90 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung bzw. des
vereinbarten Ankunftstages des Gastes den Vertrag einseitig auflösen ohne, dass gegenseitige
AnsprĂĽche entstehen.
Wird die vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von MĂĽllestumpe gesetzten,
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist MĂĽllestumpe zum RĂĽcktritt
vom Vertrag berechtigt.
Wenn bei einer Option ein RĂĽcktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde, ist MĂĽllestumpe in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurĂĽckzutreten, wenn Buchungsanfragen anderer
Kunden nach den vorreservierten Hotelzimmern/Veranstaltungsräumen vorliegen und der Gast auf
RĂĽckfrage von MĂĽllestumpe keine feste Buchung fĂĽr diesen Zeitraum vornimmt.
Ferner ist MĂĽllestumpe berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurĂĽckzutreten,
beispielsweise falls:
• höhere Gewalt oder andere von Müllestumpe nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrags unmöglich machen;
• Hotelzimmer/Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. des Gasts, in Person des Gasts oder des Zwecks, gebucht werden;
• Müllestumpe begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen Müllestumpes in der
Öffentlichkeit gefährden kann;
MĂĽllestumpe hat den Kunden von der AusĂĽbung des RĂĽcktrittsrechts unverzĂĽglich in Kenntnis zu
setzen. Bei berechtigtem RĂĽcktritt von MĂĽllestumpe entsteht kein Anspruch des Gasts auf
Schadensersatz.
MĂĽllestumpe kann, ohne Einhaltung einer Frist, von der Zimmerreservierung zurĂĽcktreten, wenn der
Vertragspartner die DurchfĂĽhrung der Haus- und Zimmerordnung, ungeachtet einer Abmahnung,
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. KĂĽndigen wir in diesem Falle, so behalten wir den
Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie
derjenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen

9. Haftung
Müllestumpe haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Müllestumpe für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Müllestumpe sowie für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer
Pflichtverletzung von MĂĽllstumpe steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder
ErfĂĽllungsgehilfen gleich. Weitergehende SchadensersatzansprĂĽche sind, soweit in diesen AGB nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
MĂĽllestumpe haftet ferner fĂĽr seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. AnsprĂĽche des Gasts auf
Schadensersatz aus Vertrag sind ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Müllestumpe auftreten, wird Müllestumpe bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, Mängel
unverzüglich anzuzeigen und das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben/beheben
zu lassen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
FĂĽr eingebrachte Sachen haftet MĂĽllestumpe nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch
erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung der eingebrachten Sache Anzeige macht. Für die unbeschränkte Haftung gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
Will der Gast Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder
sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 2.500 einbringen, ist eine gesonderte
Aufbewahrungsvereinbarung mit MĂĽllestumpe zu treffen.
ZurĂĽckgebliebene Sachen des Gasts werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden
nachgesandt. Ansonsten werden die Sachen drei Monate aufbewahrt. Danach werden sie, sofern ein
erkennbarer Wert besteht, dem lokalen FundbĂĽro ĂĽbergeben. Ist das FundbĂĽro zur Ăśbernahme nicht
bereit, werden die Sachen weitere sechs Monate aufbewahrt und dann vernichtet.
Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur VerfĂĽgung gestellt, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Ăśberwachungspflicht seitens MĂĽllestumpe.
Müllestumpe haftet nur für Schäden nach vorstehender Maßgabe. Müllestumpe haftet nicht für
Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind. Der
Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen
des Parkplatzes/Stellplatzes anzuzeigen.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Müllestumpe
ĂĽbernimmt die Aufbewahrung, Herausgabe und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung
derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, des Gartens (mit Sport- und Spielgeräten) erfolgt
auf eigene Gefahr.
Müllestumpe haftet wegen vertraglicher Schadensersatzansprüche max. bis zur Höhe des doppelten
Reservierungspreises.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Vorstehende Haftungsregelung und Verjährungsfrist gelten zu Gunsten von Müllestumpe auch bei
Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

10. MĂĽllestumpe haftet nicht
für Störungen in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B.
Theaterbesuche, Ausstellungen, AusflĂĽge, Schiffsreservierungen, Massagen, Kosmetik usw.).

11. Haftung des Gastes
Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw.
-besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
MĂĽllestumpe kann vom Gast die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen,
BĂĽrgschaften) verlangen.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Dafür darf Müllestumpe einen behördlichen Nachweis verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht,
so ist MĂĽllestumpe berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Gasts zu entfernen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher
mit MĂĽllestumpe abzustimmen.

12. Mitgebrachte Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
Das Frühstück darf nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches
eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich.
Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung
der Gemeinkosten berechnet (Aufwandsentschädigung).

13. Nichtrauchen in den Räumlichkeiten
Das Haus Müllestumpe ist ein Nichtraucherhaus. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen
Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat
MĂĽllstumpe das Recht, vom Gast als Schadensersatz fĂĽr die gesondert aufzuwendenden
Reinigungskosten einen Betrag in Höhe von EUR 150,00 zu verlangen. Dem Gast bleibt vorbehalten,
nachzuweisen, daĂź MĂĽllestumpe ein geringerer Schaden entstanden ist.
MĂĽllestumpe ist darĂĽber hinaus berechtigt Schadensersatz einschlieĂźlich eventueller
Umsatzeinbußen wegen einer rauchbedingt nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen.

14. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch,
ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Ein mitgebrachtes Haustier hat frei von
Krankheiten zu sein und darf keine Gefahr für andere Gäste oder das Personal darstellen und muss
unter der ständigen Aufsicht des Gastes sein. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie an der
Bar ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 10,00 pro Nacht an. Ausnahme sind
jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und
zu jeder Zeit mitgefĂĽhrt werden.

15. GEMA
Alle Musikveranstaltungen mĂĽssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Die GebĂĽhren
der GEMA trägt der Gast. Müllestumpe wird vom Kunden bezüglich aller Forderungen der GEMA
freigestellt.

16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch fĂĽr die Abweichung von diesem
Textformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner von MĂĽllestumpe Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, Bonn.
Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner entsprechend § 38 I ZPO keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.