- (Firmen)Tagungen, außerschulische Bildungsangebote
– Tagungen, die Firmen bislang nur in eigenen Räumlichkeiten durchführen durften, sind jetzt auch im Gastgewerbe wieder erlaubt.
– Gleiches gilt für außerschulische Bildungsangebote sowie Tagungen von Gesellschaften, Vereinen, etc. - Kongresse
– Kongresse sind mit einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept wieder zulässig. - Veranstaltungen von mehr als 100 Teilnehmern
– Veranstaltungen von mehr als 100 Teilnehmern sind mit einem besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzept wieder zulässig.
Veranstaltungen:
Gesellige Veranstaltungen
– sind grundsätzliche untersagt
– Ausnahme: Gesellige Veranstaltungen mit herausragendem Anlass (Hochzeiten, Taufen, Geburtstage, Jubiläen, Beerdigungen, etc.)
– Möglich mit maximal 50 Gästen
– ab 25 Gästen muss eine Veranstaltung der Stadt Bonn gemeldet, eine Kontaktperson benannt und eine vollständige Kontaktliste eingereicht werden
– Verzicht auf Mund-Nase-Bedeckung und Mindestabstand möglich, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und zur einfachen Rückverfolgbarkeit gewährleistet
– Sonstige gesellige Veranstaltungen bleiben untersagt